Veranstaltung: Die ausgefallene Jahreshautversammlung
J.W. – Wie viele Sportvereine konnte auch der TuS seine Jahreshauptversammlung im Kalenderjahr 2020 nicht turnusgemäß abhalten.
Die Einladung war satzungsgemäß erfolgt, der Saal im Schützenhof Niermann reserviert und alle relevanten Berichte und Zahlen vorbereitet. Doch exakt eine Woche vor der geplanten Versammlung am 22. März waren wir gezwungen, aufgrund der gestiegenen Covid 19-Infektionszahlen und den von der Politik beschlossenen Maßnahmen, die Veranstaltung abzusagen.
Die zunächst angedachte Verlegung in den Herbst war durch die aktuelle Entwicklung auch nicht mehr möglich.
Unsere Vereinssatzung sagt dazu in Punkt 4 § 7 (1): Die Mitgliederversammlung ist alljährlich mindestens einmal einzuberufen. Ort, Zeit und Tagesordnung bestimmt der Vorstand.
Ein mittlerweile erlassenes Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie berücksichtigt auch das Vereinsrecht und macht es möglich, wenn keine dringlichen Entscheidungen anstehen, Mitgliederversammlungen und die erforderlichen Wahlen ins Jahr 2021 zu verschieben.
Unsere üblichen Tagesordnungspunkte wie z. B. Bericht des Vorstandes und der Kassenprüfer (Prüfung erfolgte Anfang März ohne Beanstandungen) sowie die Entlastung des Vorstandes (Antrag der Prüfer liegt vor) können somit verschoben werden. In der Versammlung 2021 werden dann die Punkte zusammengelegt. Alle gewählten Vorstandsmitglieder werden bis zum neuen Termin ihre Arbeit fortsetzen.
Über Zeitpunkt und Ort – unser bisheriger Versammlungsort im Schützenhof Niermann steht ja nicht mehr zur Verfügung – wird rechtzeitig informiert. Bis dahin und bleibt gesund!
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