Einstellung des Sportbetriebs

Sportstätten: Schließung der städtischen Sportanlagen

Aufgrund der aktuellen Corona-Entwicklung sind ab dem kommenden Montag der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nicht mehr gestattet.

Die Stadt Gütersloh schließt die städtischen Sportanlagen (Sporthallen und Sportplätze) daher ab dem 2.11.2020 für die Nutzung durch den Vereinssport. Diese Regelung gilt nach dem gemeinsam von der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentenkonferenz gefassten Beschluss bis voraussichtlich Ende November. Wir werden Sie zu gegebener Zeit informieren, wenn der Sportbetrieb wieder aufgenommen werden kann.

Einige Vereine haben bereits von sich aus den Übungs- und Trainingsbetrieb eingestellt. Verschiedene Sportfachverbände haben ihren Mitgliedsvereinen auch bereits empfohlen, den Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen. Wir schließen uns dieser Empfehlung angesichts der aktuellen Entwicklung ausdrücklich an.

Andre Schledde   Stadt Gütersloh Fachbereich Schule und Jugend Abteilung Schulen