Verbindliche Regelungen in Arbeit

Sportstätten: Wiedereröffnung

Liebe TuS Mitglieder/innen, liebe Übungsleiter/innen

Die Landesregierung NRW hat für den 07. 05. die Wiederöffnung städtischer Sportanlagen, unter strengen Bedingungen, angekündigt.

Nach Rücksprache mit Herr Kottmann, Fachbereich Sport der Stadt Gütersloh, werden verbindliche Regelungen besprochen und beschlossen.

Diese Regelungen werden uns im Laufe der 20. KW mitgeteilt. Diese werden wir dann in schriftlicher Form an die Übungsleiter weiterleiten. Erst dann können wir die Sportanlagen, voraussichtlich zum Ende der nächsten Woche, öffnen. Der Vorstand