Reaktion auf die Corona-Pandemie

Finanzen: Steuererleichterungen für Amateurvereine

Kreis Gütersloh (gl). Der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) weist auf Steuererleichterungen hin, mit deren Hilfe die Vereine im Jahr 2021 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie entlastet werden sollen.

Demnach werden der Übungsleiterfreibetrag und der Ehrenamtsfreibetrag 2021 erhöht. Der Übungsleiterfreibetrag, auch als Übungsleiterpauschale bezeichnet, als Anerkennung für Nebentätigkeiten darf nun bis zu 3000 Euro pro Jahr (vorher 2400 Euro) betragen. Übungsleiter eines Amateurvereins erhalten das Geld steuer- und sozialversicherungsfrei.

Der Ehrenamtsfreibetrag, eine steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandspauschale, die beispielsweise Führungskräfte eines Clubs oder Vorstände bekommen können, steigt von 720 auf 840 Euro im Jahr an. In diesem Zusammenhang wurde auch die Freigrenze für erhaltene Vergütungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern auf 250 Euro (bisher 200 Euro) pro Monat angepasst.

Von vermutlicher größter Bedeutung ist die Anhebung der Freigrenze bei wirtschaftlichen Einnahmen der Vereine von 35 000 Euro auf 45 000 Euro für einen Zwölfmonatszeitraum. Dies soll gerade kleineren Vereinen spürbare Steuervorteile verschaffen. Hält man sich an die 45 000-Euro-Grenze, fällt unter anderem für Werbeeinnahmen, den Verkauf von Speisen und Getränken keine Körperschaft- oder Gewerbesteuer an.

Noch unklar, aber wahrscheinlich ist, dass die günstige Neuregelung auch auf das vergangene Jahr 2020 angewendet werden kann. Daher sollten Vereine bei den Vereinsabschlussarbeiten, aber auch für die laufende Etatplanung für 2021 prüfen, inwiefern eine Steuerbefreiung möglich ist. Bisher mussten die vorhandenen Einnahmen eines Vereins innerhalb von zwei Jahren für gemeinnützige Zwecke verbraucht werden. Wenn ein Verein nun mit seinen jahresbezogenen Einnahmen unter 45 000 Euro bleibt, entfällt diese Pflicht.